Jugend soll mitgestalten

Junge Menschen sollen an Entscheidungen der Evangelischen  Kirche im Rheinland beteiligt sein, somit in den Presbyterien ihrer Gemeinde vertreten sein. Leitwort: JUGEND IST GEGENWART UND ZUKUNFT! Diesem Antrag ist die Landessynode gefolgt und hat im Januar 2021 umfangreiche Änderungen der Kirchenordnung beschlossen, mit denen das Anliegen der Jugendsynode umgesetzt wurde, mehr verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen in kirchlichen Leitungsgremien zu schaffen. Auszug aus der Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland

Artikel 18, Absatz 4:
„Das Presbyterium soll zusätzlich ein Mitglied der Kirchengemeinde in das Presby-terium berufen, das zum Zeitpunkt der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen der Befähigung zum Presbyteramt, mit Ausnahme des Mindestalters, erfüllt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nimmt die oder der Berufene an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Hat sie oder er das 18. Lebensjahr vollendet, ist sie oder er als Presbyterin oder Presbyter Mitglied im Presbyterium und der Mitgliederbestand des Presbyteriums wird entsprechend
erweitert.“

Sehr gut und ausführlich beschreibt die erarbeitete Broschüre „JUGEND WILL MITGESTALTEN“ das Anliegen der Jugendsynode. Hier finden Sie die Broschüre: https://www.ekir.de/gender/Downloads/Jugendpartizipation-Broschuere.pdf

Das Presbyterium wurde über die Änderungen der Kirchenordnung informiert und wird entsprechend handeln. Natürlich muss zunächst einmal das Interesse und die Bereitschaft jugendlicher Gemeindeglieder geweckt werden. Wünschenswert ist es in jedem Fall, die Sicht der Jugendlichen auf die Gemeindearbeit zu sehen, und wir freuen uns sehr, wenn wir bald jemanden in unserem Presbyterium begrüßen dürfen.


Heidi Krampe