Prävention vor sexualisierter Gewalt

Am 15.1.2020 wurde ein Kirchengsetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erlassen, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Das Gesetz
-erläutert den Begriff „sexualisierteGewalt“erklärt, welche Maßnahmen zurPrävention vor sexueller Gewaltnötig sind und wer für ihre Umsetzung verantwortlich ist;
– enthält detaillierte und eindeutige Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt,- beschreibt, welche Unterstützung Betroffene erwarten können;
– bestimmt, wann Beschäftigungs-und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden müssen.

Silvia Schneider wurde entsprechend unseres Schutzkonzeptes zur Vertrauensperson berufen

Das Gesetz verpflichtet alle Kirchenkreise, gemeindeübergreifenden Dienste und Einrichtungen sowie alle Kirchengemeinden, auf der Basis von Risikoanalysen eigene, verbindliche Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen. Um diese Vorgabe bis zum Ende des Jahres 2021 zu erfüllen, wurde im Kirchenkreis Essen eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie erstellt das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Kirchenkreis Essen, formuliert Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und steuert den Prozess, sodass Maßnahmen des Schutzkonzeptes umgesetzt werden.

Dazu gehören z.B. die Schulung und Fortbildungsverpflichtung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, Begleitung bei der Erstellung von Risikoanalysen der Gemeinden und die Erstellung von Selbstverpflichtungserklärungen.

Da unser Presbyterium für die Arbeit in der Gemeinde und die zu entscheidenden Maßnahmen die Verantwortung trägt, hat es sich in der Sitzung im Februar mit diesem Thema beschäftigt. Erstes Ziel für die Gemeinden ist es, dass alle benachrichtigten Mitarbeitende bis Ende Mai den Baustein „erweitertes Führungszeugnis“ erfüllt haben und danach die nächsten Schritte hin zum Schutzkonzept getan werden können. Einer dieser Schritte war, dass in der Sitzung im April Silvia Schneider vom Presbyterium als Vertrauensperson für die Gemeinde berufen wurde.

Unser Presbyterium arbeitet darauf hin, dass wir sensibel und aufmerksam mit dem Thema umgehen, um sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde, in der Kinder- und Jugendarbeit, der Kita und während der Besuchsdienste keine Chance zu geben, und dass die Gemeinde für Schutzbefohlene ein sicherer Ort ist.

Heidi Krampe