Offizielle Bekanntmachung zur Wahl des Presbyteriums in 2024
In unserer Kirchengemeinde sollte am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums stattfinden. Es wären insgesamt 8 Presbyterinnen und Presbyter, sowie 1 beruflich Mitarbeitender zu wählen. Da so viele Presbyterkandidaten gefunden wurden, wie Stellen vorhanden sind und kein beruflich Mitarbeitender Kandidat gefunden wurde, gelten nachfolgende Kandidatinnen und Kandidaten mit Zustimmung des Kreissynodalvorstandes als gewählt.
PresbyterInnen
Aretz, Henning
Benninghoff, Stefanie
Brohl, Melanie
Kisselbach, Gisela
Kudling, Olaf
Reitemeier, Christian
Schneider, Silvia
Walenciak, Christine
Mitarbeiter*innen
Da eine Vorschlagsliste für die Wahl der beruflich Mitarbeitenden nicht zustande gekommen ist, gehören dem Presbyterium gemäß § 5 Absatz 2 des Mitarbeitendenwahlgesetz, keine beruflich Mitarbeitende an.
Die Einführung der als gewählt geltenden Mitglieder des Presbyteriums findet am 10.03.2024 um 10.00 Uhr in einem Gottesdienst in der Johanneskirche statt.
Gegen die Entscheidung des Kreissynodalvorstandes oder die als gewählt geltenden Kandidatinnen und Kandidaten in Zusammenhang mit der Befähigung zum PresbyterInnenamt kann bis zum 19.10.2023 schriftlich unter Angabe der Gründe beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen, III. Hagen 39, 45127 Essen, Beschwerde eingelegt werden.